Allgemeine Geschäftsbedingungen und Regeln der Zusammenarbeit

Stand 16.06.2020

 

  1. Der Spiellernraum besteht aus mehreren selbständig arbeitenden Expert_innen, die in Kooperation zusammenarbeiten und gemeinsam unter dem Namen „Spiellernraum″ nach außen auftreten.
  2. Die Kooperationsplattform „Spiellernraum“ ist kein eigenständiges Unternehmen und hat keine Rechtsform.
  3. Neben der unter Punkt 1 genannten Kooperation gibt es den eingetragenen Verein „Spiellernraum-Therapeutische Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ (ZVR-Zahl: 898653050). Der Verein unterstützt den Ausbau des Spiellernraum-Netzwerkes in Vorarlberg mit den therapeutischen und heilpädagogischen präventivresilienzfördernden Angeboten der selbständig arbeitenden Expert_innen.
  4. Die einzelnen Expert_innen arbeiten jeweils selbständig auf eigene Rechnung. Erfolg und Risiko aus allen Tätigkeiten verbleibt bei der einzelnen Expert_in.
  5. Für jegliche Ansprüche aus den Expertentätigkeiten der einzelnen Kooperationspartner haftet die einzelne Expertin alleine.
  6. Wenn nicht eine einzelne Expertin sondern ausdrücklich der Verein „Spiellernraum“ beauftragt werden soll, so ist der Verein als Auftragnehmer ausdrücklich im Auftrag zu deklarieren und die Organe des Vereins damit zu befassen.
  7. Wird kein schriftlicher Auftrag erteilt, dann ist der Vertragspartner des Auftraggebers jene Expert_in, welcher mündlich oder konkludent der Auftrag erteilt wurde.
  8. Die Aufteilung von gemeinschaftlichen Kosten aus dem laufenden Betrieb der Kooperationsplattform (z.B. Website, Marketing, etc…) ist gesondert zu regeln.
  9. Konditionen für Gemeinschaftsprojekte, in die mehrere oder alle Kooperationspartner des Spiellernraums eingebunden sind, werden im Anlassfall individuell festgelegt.